Jessica Tatti
MdB

Die von der Ampel-Koalition beschlossene Regelsatz-Veränderung in Hartz IV (ab Januar: „Bürgergeld“) und Sozialhilfe ist keine Verbesserung für die Betroffenen, sondern bedeutet noch weniger Kaufkraft als zuvor mit Hartz IV. Alleine um die Inflation bis einschließlich Oktober 2022 auszugleichen, müssten die Regelbedarfe statt um 11,75 Prozent im Januar schon heute um 13,5 Prozent steigen.

Jessica Tatti hat die Bundesregierung nach der Preissteigerung speziell der in den Regelsätzen enthaltenen Güter befragt. Die Antwort der Bundesregierung: Die regelbedarfsrelevante Inflation ist im Oktober auf 11,9 Prozent gestiegen. Dieser Wert liegt deutlich oberhalb der offiziellen Inflationsrate aller Güter und Dienstleistungen.

[i] Siehe Schriftliche Frage im Dezember 2022 mit der Arbeitsnummer 364, Antwort vom 27.12.2022

Zum Hintergrund:

Die Fortschreibungsregeln zu den Regelbedarfen in SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sollen laut Gesetzentwurf zum Bürgergeld (BT-Drs. 20/3873) verändert werden. Dadurch erhöhen die Regelbedarfe stärker als durch die derzeit verankerte gesetzliche Regelung, nämlich um 11,75 Prozent. Somit steigen die Regelbedarfe zwischen 33 Euro (für Kinder unter 6 Jahren) und 53 Euro (für Alleinstehende).

Aus der Antwort der Bundesregierung kann rechnerisch ermittelt werden, dass die Steigung der regelbedarfsrelevanten Preise zwischen Januar 2021 und Oktober 2022 14,34 Prozent betrug: Der „Indexwert“ der Regelbedarfe liegt nun bei 121,81 Punkten, im Januar 2021 lag dieser Wert noch bei 106,53 Punkten. Da zum 1.1.2022 die Regelbedarfe um 0,76 Prozent erhöht wurden, müssten sie Stand heute um weitere knapp 13,5 Prozent angehoben werden, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Die vorgesehene Erhöhung der Regelbedarfe um 11,75 Prozent ab Januar 2023 gleicht somit gerade eben die Preissteigerungen bis einschließlich September dieses Jahres aus.

Quellen:

  • Antwort der Bundesregierung vom 02.12.2022 auf die Schriftliche Frage von Jessica Tatti, siehe Frage 65, BT-Drs. 20/4776, S. 50
  • Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) (BT-Drs. 20/3873)

Mein Kommentar zu den Ergebnissen:

Die groß angekündigte Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld fällt aus. Die Anpassung gleicht in Wahrheit noch nicht einmal den Kaufkraftverlust durch die massive Inflation aus. Vom Bürgergeld kann man sich real noch weniger kaufen als zuvor mit Hartz IV. Und es kommt noch schlimmer, denn die Inflation geht ungebremst weiter, gerade für Menschen mit wenig Einkommen. Strom und Lebensmittel brauchen alle, es wird immer teurer! Die Regelbedarfe müssen existenzsichernd sein. Daher muss die Bundesregierung schnell nachbessern und zumindest eine Regelung schaffen, die sofort die Inflation ausgleicht. Das Bürgergeld entpuppt sich als Etikettenschwindel. Das Bürgergeld bleibt Armut per Gesetz.

Jessica Tatti, MdB, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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