Jessica Tatti
MdB

Jessica Tatti MdB  zur Verjährung von Rechtsansprüchen von Menschen mit Nebenwirkungen nach Impfung gegen COVID-19:

Hier geht es zur Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage von Jessica Tatti MdB: 2024-12-19_AW PSt Prof. Dr. Franke SF 12_212

„Die Bundesregierung arbeitet gegen die Impfgeschädigten und für die Impfstoffhersteller. Das Paul-Ehrlich-Institut hat als Behörde, die die Sicherheit der Corona-Impfstoffe überwachen soll, völlig versagt“

„Das ist ein Hammer“, sagt Jessica Tatti, MdB BSW: „Ende des Jahres lief die Klagefrist für die meisten Corona-Impfgeschädigten ab. Kurz davor stellte das Paul-Ehrlich-Institut klammheimlich eine Liste mit fast einer Million Impfnebenwirkungen auf seine Webseite. Und diese Liste ist auch noch ganz offensichtlich fehlerhaft und unvollständig. Wie hätten die zahlreichen Impfgeschädigten in dieser kurzen Zeit auf Grundlage solch mieser Daten ihre Rechte in Anspruch nehmen können? Unsere Regierung arbeitet gegen die Impfgeschädigten und für die Impfstoffhersteller, sie bezahlt sogar deren Anwälte. Es war ein großer Fehler, dass der Staat die Haftung für Biontech und Co. übernommen hat. Das Paul-Ehrlich-Institut hat als zuständige Behörde die Sicherheit der Impfstoffe nicht überwacht. Das muss endlich Konsequenzen haben. Der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts Klaus Cichutek muss sofort entlassen werden. Und sein Dienstherr Gesundheitsminister Lauterbach muss sich endlich vor einem Untersuchungsausschuss verantwortlichen. Karl Lauterbach ist der schlechteste Minister einer ohnehin desaströsen Regierung.“

Am 28. November 2024 veröffentlichte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) – zunächst weitgehend unbemerkt – eine Liste von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen nach Impfung gegen COVID-19. Die Liste umfasst fast eine Million (974.931) Nebenwirkungen (häufig mehrere pro Person), die dem PEI vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2023 gemeldet wurden: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/rohdaten-sicherheitsberichte/download-xls-uaw-daten-2020-12-27-bis-2023-12-31.html?cms_dlConfirm=true (auf der Seite ganz nach unten scrollen, „Downloadbedingungen“ akzeptieren und xls-Datei „Herunterladen“)

Nach Rückmeldungen von Impfgeschädigten, die ihre Meldungen nicht in der Liste wiederfanden, hat Jessica Tatti, MdB BSW, die Bundesregierung gefragt: Ist die am  28. November 2024 veröffentlichte Liste des Paul-Ehrlich-Instituts vollständig?
In der Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium heißt es: „Die Liste […] enthält alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfung, die dem PEI bis zum 31. Juli 2024 für den oben genannten Erfassungszeitraum gemeldet wurden.“

Doch die PEI-Liste vom 28. November 2024 ist ganz offensichtlich nicht vollständig
(und widerspricht dem offiziellen ‚Abschlussbericht‘ des PEI vom 31.03.2023):

  • Mit dem Suchwort „Tod“ finden sich in der aktuell veröffentlichten PEI-Liste 1468 Datensätze/Verdachtsfälle (-> Anleitung zur Nutzung: siehe „Hintergrund“).
    Im PEI- Abschlussbericht vom 31.03.2023 hingegen ist von 3.315 Verdachtsfällen ‚Tod nach Corona-Impfung‘ die Rede – also deutlich mehr als doppelt so viele:
    „In 0,98 Prozent der berichteten Verdachtsfallmeldungen wurde ein tödlicher Verlauf (n=3.315 Fälle) in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach COVID-19-Impfung mitgeteilt.“ (S.13)
    (https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-31-03-23-aus-bulletin-zur-arzneimittelsicherheit-2-2023-s-12-29.pdf?__blob=publicationFile&v=5)
  • Auch die Zahlen der in beiden PEI-Publikationen insgesamt genannten Zahlen zu Verdachtsfällen auf Nebenwirkung nach Corona-Impfung divergieren stark:
    Anders als die aktuell veröffentlichten 974.931 Nebenwirkungs-Verdachtsfälle steht im Abschlussbericht des PEI vom 31.03.2023: „Das Paul-Ehrlich-Institut [hat] insgesamt 340.282 Meldungen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfstoffen erhalten.“ (S. 13)
  • Von etlichen Betroffenen aus Post-Vac-Selbsthilfegruppen ist zu hören, dass sie ihre gemeldeten Nebenwirkungen (identifizierbar anhand von Datum, Chargennummer, Nebenwirkungen) nicht vollständig oder überhaupt nicht in der jüngst veröffentlichten Liste wiederfinden, darunter auch ans PEI nachgemeldete ärztliche Diagnosen.

Hinzu kommt das Problem der besonders schädlichen Impf-Chargen: Nach Auswertung durch die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich, die nach eigenen Angaben tausende Geschädigte nach Corona-Impfung vertritt, findet sich in den unlängst veröffentlichten PEI-Daten eine auffällige Häufung von teils schwersten Nebenwirkungen bei ganz bestimmten Impf-Chargen – und zwar überwiegend in jenen Chargen, die auch die Kanzlei bei ihren Mandanten als die gefährlichsten und schädlichsten identifiziert hat (https://ru.law/pei-bestaetigt-heimlich-chargenabhaengige-schaeden-und-verstoesst-gegen-aufsichtspflichten/).

Die Nachfrage von Jessica Tatti zum Ablauf der Frist für mögliche Klagen von Geschädigten gegen Impfstoffhersteller wie Biontech/Pfizer beantwortet die Bundesregierung mit Verweis auf den maßgeblichen § 195 BGB („Regelmäßige Verjährungsfrist“). Dort heißt es: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“ Für in 2021 Geschädigte (und das dürften die allermeisten sein) heißt das: Sie hatten nur noch bis 31. Dezember 2024 Zeit, Klage gegen die Impfstoffhersteller einzureichen.

Erst im Oktober 2024 hatte die Abgeordnete Jessica Tatti bei der Bundesregierung nachgefragt – und bestätigt bekommen: „Was wir sicher wissen: Es gibt 21-mal mehr Verdachtsfallmeldungen nach Corona-Impfung als bei allen anderen Impfungen“, so Jessica Tatti: „Dass weder das PEI noch Gesundheitsminister Lauterbach diesem eindeutigen Risikosignal nachgehen, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Impfgeschädigten. Sie haben, wie Millionen Geimpfte, der Ansage ‚sicher und nebenwirkungsfrei‘ vertraut.“

https://jessica-tatti.de/schriftliche-frage-jessica-tatti-zu-corona-impfstoffsicherheit-nebenwirkungen-und-zu-einer-stiftung-fuer-post-vac-betroffene/


Hintergrund:

Kurze Anleitung zur Nutzung der xls-Datei des PEI vom 28. November 2024:
„Daten“ -> „Filtern“ -> auf Reiter rechts oben bei „gemeldete Nebenwirkung“, dort als Suchwort z.B. „Tod“ eingeben und dann auf 7 relevante Felder reduzieren, also v.a. „Lupus erythematodes“ (Schmetterlingsflechte) nicht berücksichtigen/wegklicken.


Im Herbst 2020 änderte die damalige Große Koalition aus CDU und SPD das Infektionsschutzgesetz. Dort wird in Paragraf 13 (5) verlangt, dass die Nebenwirkungsmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts mit den Abrechnungsdaten (ICD-Codes) der Krankenkassen abgeglichen werden müssen. So ließe sich ein möglicher Anstieg etwa von neurologischen Erkrankungen, Myokarditis, Thrombosen oder Krebs zwischen dem ersten Corona-Jahr 2020 und den folgenden Jahren, in denen geimpft wurde, feststellen.

In der Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 03.11.2020 (Drucksache 19/23944) heißt es auf S. 28:

„Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.“
Und weiter: „Die seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut erhobenen Daten [zeigen], dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden und von einer Untererhebung auszugehen ist(sic!). […] Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll deshalb mithilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.

https://dserver.bundestag.btg/btd/19/239/1923944.pdf


Der Bundesverband der Post-Vac-Selbsthilfegruppen CoVeRSE kritisiert in einer Stellungnahme am 05.12.2024, dass Post-Vac medizinisch immer noch nicht definiert sei. Dies verhindere „die Anerkennung unseres schweren Krankheitsbildes und auch eine Versorgung der meist schwer Betroffenen“. Der Dachverband der Corona-Impfgeschädigten geht für Deutschland von mehreren 10.000, wenn nicht gar über 100.000 Post-Vac-Fällen aus. Weiter heißt es: „In Deutschland wurde es versäumt, Impfnebenwirkungen zuverlässig und systematisch zu erfassen. Auch Krankenkassendaten wurden bisher nicht ausgewertet, obgleich dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Daten, die das PEI mit seinem ‚Spontanmeldesystem‘ sammelt, sind zu lückenhaft und für internationale Vergleiche gar nicht verwertbar.“

Die Bundesrepublik haftet demnach für Impfschäden durch die Versorgungsgesetze, etwa im Sozialgesetzbuch XIV. Sie hat zudem die gesamte Haftung für etwaige Impfschäden für die Impfstoffhersteller übernommen.

Die Anerkennung des Post-Vac-Syndroms durch das PEI dürfte den Staat Milliardensummen für Entschädigungs- und Versorgungsansprüche kosten, so CoVeRSE.
Da das PEI vom Staat finanziert wird, bestehe ein erheblicher Interessenskonflikt.

www.info-coverse.com/wp-content/uploads/2024/12/CoVeRSE_Stellungnahme-PEI_05.12.2024.pdf

Jessica Tatti
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