Jessica Tatti
MdB

„Die Bundesregierung und das ihr unterstellte Paul-Ehrlich-Institut verweigern die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung der Sicherheit von Corona-Impfstoffen“, so Jessica Tatti, MdB BSW. „Anders lassen sich die mehr als dürftigen Reaktionen auf meine parlamentarischen Anfragen nicht mehr interpretieren“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Gruppe BSW im Bundestag.

Auf BSW-Nachfrage nennt das Bundesgesundheitsministerium folgende Zahlen (hier geht es zur Antwort der Bundesregierung):

Bei Corona-Impfungen wurden demnach 21 Mal mehr Verdachtsfallmeldungen registriert als bei allen anderen Impfungen.

„Trotz dieses deutlichen Alarmsignals weigert sich die Bundesregierung seit nunmehr fast vier Jahren, sich bei der Impfstoffüberwachung an geltendes Recht zu halten“, kritisiert Jessica Tatti: „Das ist völlig inakzeptabel. Die Bevölkerung muss endlich wissen, wie sicher diese neuartigen Impfstoffe wirklich sind.“

Hintergrund ist das im Herbst 2020 geänderte Infektionsschutzgesetz. Dort wird in Paragraf 13 (5) verlangt, dass die Nebenwirkungsmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts mit den Abrechnungsdaten (ICD-Codes) der Krankenkassen abgeglichen werden müssen. So ließe sich ein möglicher Anstieg etwa von neurologischen Erkrankungen, Myokarditis, Thrombosen oder Krebs zwischen dem ersten Corona-Jahr 2020 und den folgenden Jahren, in denen geimpft wurde, feststellen. Die Bundesregierung hat in ihrer aktuellen Antwort bestätigt, dass eine entsprechende Auswertung auch fast vier Jahre nach Start der Impfkampagne immer noch nicht erfolgt ist. „Es wirkt mittlerweile so, als würde die Bundesregierung vertuschen wollen, wie viele Impfgeschädigte es tatsächlich gibt“, sagt Tatti, die bereits im Juni wegen des Datenabgleichs zwischen PEI und Kassenärzten nachgehakt hatte: „Dafür verstößt die Bundesregierung sogar gegen das Gesetz. Karl Lauterbach muss dafür die Verantwortung übernehmen und zurücktreten. Und es braucht endlich einen Corona-Untersuchungsausschuss.“

Mitglieder einer Post-Vac-Selbsthilfegruppe hatten der Reutlinger Abgeordneten über ihre schweren Erkrankungen, die völlig unzureichende medizinische Versorgung sowie über ihre Berufsunfähigkeit und finanzielle Not berichtet.

Um die Not der Impfgeschädigten wenigstens in finanzieller Hinsicht zu lindern, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits am 12. März 2023 im „heute journal“ angeregt, dass Hersteller wie Biontech Geld in eine freiwillige Stiftung für Betroffene von Impfschäden/Post-Vac einzahlen. Schließlich hätten die Pharmafirmen „exorbitante Gewinne“ durch den Verkauf von Impfstoffen erzielt, so Lauterbach seinerzeit: „Das könnte man erwarten.“ (www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-impfung-folgen-schaeden-100.html) Zu den Milliarden-Gewinnen (allein bei Biontech fast 20 Milliarden Euro in 2021/22; siehe „Hintergrund“) kommen die beträchtlichen staatlichen Fördermittel. So wurde das Mainzer Unternehmen vom Bundesforschungsministerium mit 375 Millionen Euro für die Erforschung und Entwicklung von Corona-Impfstoffen gefördert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage von Jessica Tatti, MdB BSW, hervorgeht. Jedoch, so die aktuelle Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium: „Die Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung von Personen, die nach COVID-19-Impfungen einen Impfschaden erlitten haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.“

Dazu Jessica Tatti: „Es war falsch, dass die Regierung Biontech und Co von der Haftung für Impfschäden befreit hat. Die Pharmakonzerne haben gigantische Gewinne mit Corona-Impfstoffen erzielt – und jetzt ist nicht einmal ein kleiner Teil davon für die Impfgeschädigten übrig. Was für ein verantwortungsloses und schäbiges Verhalten.“


Hintergrund:

Der Umsatz von Biontech belief sich 2022 auf insgesamt 17,3 Milliarden Euro nach knapp 19 Milliarden im Jahr davor. Unter dem Strich verbuchte Biontech einen Nettogewinn von 9,4 Milliarden Euro und damit ebenfalls etwas weniger als 2021 mit 10,3 Milliarden (in den zwei Jahren: 19,7 Mrd. Euro Nettogewinn!). Für 2023 erwartet das Unternehmen rund 5 Milliarden Euro Umsatz mit Covid-19-Impfstoffen.

2021 hatten Biontech und der US-Partner Pfizer noch mehr als 2,6 Milliarden Corona-Impfstoffdosen ausgeliefert, im vergangenen Jahr wurden nur noch rund 2 Milliarden Dosen in Rechnung gestellt. (…)

www.rnd.de/wirtschaft/biontech-erneut-mit-milliardengewinn-im-jahr-2022-26O5N5G5KRJKLKCUURASCNVIGA.html

Zum Vergleich: Bei einem Nettogewinn von 9,4 Milliarden Euro lagen Biontechs Forschungsausgaben 2022 gerade mal bei 1,5 Milliarden Euro.

www.aerzteblatt.de/nachrichten/150106/Biontech-Gewinn-bricht-ein-mehr-Ausgaben-fuer-Krebsforschung

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In einem Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 29.07.2021 an das BMG heißt es:

„Spontanberichte [wie beim Selbstmeldesystem des PEI] sind in der Regel (…) nicht geeignet, Häufigkeit, Schwere und Kausalität von potentiellen Impfrisiken zu untersuchen. Dazu sind zumeist nicht-interventionelle Studien notwendig. (…)  Diese haben den Vorteil vergleichsweise hoher Evidenz, sind aber zeit- und personalaufwendig und vor allem langwierig, weshalb international von Zulassungsbehörden Sekundärdatenanalysen wie zum Beispiel die Analyse von Versichertendaten bevorzugt werden, weil sie rascher Ergebnisse liefern, leichter und schneller durchzuführen sind und gleichzeitig mehrere Themen parallel untersucht werden können. Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Auswertung von KV-Daten (Sekundärdaten) durch das PEI hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit 2020 im §13 Abs. 5 IfSG geschaffen (…). Mit Blick auf COVID-19-Impfstoffe wären z.B. Auswertungen zum Thromboserisiko von Interesse.“

In diesem Schreiben von Mitte 2021 heißt es weiter, dass ohne eine Auswertung von KV-Daten (ICD-Codes/Abrechnungsdaten der Kassenärzte) „eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe […] nicht möglich“ sei (sic!).

https://fragdenstaat.de/anfrage/kbv-daten-durch-anwalt-von-tom-lausen-ans-pei-uebergeben/857428/anhang/02-perspektive-impfsurveillance-digimpfquotenmonitoring-red_geschwaerzt.pdf

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Laut jener PEI-Antwort an das BMG vom 29.07.2021 ermöglicht „das digitale Impfquotenmonitoring (DIM) (…) derzeit die Meldung einzelfallbasierter Primärdaten aus den Impfstellen der Bundesländer (und seit Juni 2021 der Betriebe). Mit DIM wurde erstmals ein Meldesystem in Deutschland geschaffen, mit dem einzelfallbasierte Impfdaten nahezu in Echtzeit übermittelt werden können.“

Jedoch, schon wenige Monate nach Start der Impfkampagne konnte DIM offensichtlich nicht mehr genutzt werden, jedenfalls nicht „adäquat“, weil Impfungen in den Arztpraxen hinzukamen (was nicht erklärt, warum die angeblich so validen Daten der Impfzentren, in denen allerdings kein längerer Zeitraum nach Impfung beobachtet wurde, plötzlich wertlos geworden sein sollen, schließlich wurden die Impfzentren im April 2021 noch regelrecht von Impfwilligen überrannt):

„Bis Mitte April 2021 konnte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) aggregierte DIM-Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Signaldetektion von Verdachtsmeldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19-Impfstoffen nutzen. Dies ist seither nicht mehr adäquat möglich, da alters- und geschlechtsspezifische Impfquoten aus dem niedergelassenen Bereich (anders als die aggregierten DIM-Daten) nicht zeitnah zur Verfügung stehen.“

https://fragdenstaat.de/anfrage/kbv-daten-durch-anwalt-von-tom-lausen-ans-pei-uebergeben/857428/anhang/02-perspektive-impfsurveillance-digimpfquotenmonitoring-red_geschwaerzt.pdf

Jessica Tatti
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