Jessica Tatti MdB zur Antwort der Bundesregierung zur „Sicherheitsstudie für COVID-19-Impfstoffe“ (RiCO):
„Der Bundesgesundheitsminister will die Häufigkeit von schweren Nebenwirkungen nach Corona-Impfungen vertuschen – Karl Lauterbach muss wegen Gesetzesbruch sofort vom Kanzler entlassen werden!“
Zum Thema Sicherheit der Corona-Impfstoffe wollte Jessica Tatti, MdB BSW, von der Bundesregierung wissen: Wie steht es um den seit mittlerweile vier Jahren gesetzlich vorgeschriebenen Datenabgleich zwischen Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)? Was sind die Ergebnisse der dazu von 2021-2024laufenden RiCO-Studie, wie teuer war diese Studie zur „Risikoevaluation und Effektivität der COVID-19-Impfstoffe“?
Darauf antwortete das Bundesministerium für Gesundheit(BMG): „Für das Projekt „RiCO“ (Risikoevaluation und Effektivität der COVID-19-Impfstoffe) wurden über die gesamte Laufzeit Fördermittel in Höhe 1.414.663 Euro durch das Bundesministerium für Gesundheit gewährt. Der Förderzeitraum erstreckte sich bis zum 31. März 2024.“
„Erste vorläufige Ergebnisse“ seien im PEI-Bulletin für Arzneimittelsicherheit veröffentlicht worden: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2024/3-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
Doch dort wird auf S. 28-34 lediglich auf eine „Machbarkeitsstudie“ verwiesen, nach der „zukünftig die Möglichkeit besteht“, die Daten von PEI und KBV zu verknüpfen und auf potenzielle Gesundheitsrisiken der Corona-Impfung hin zu untersuchen.
„Karl Lauterbach und das Paul-Ehrlich-Institut machen ihren Job nicht, brechen dabei ein Bundesgesetz und versuchen die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen“, kommentiert Jessica Tatti die Antwort der Bundesregierung: „Für Impfgeschädigte gibt es so gut wie keine Forschung und medizinische Versorgung. Und Lauterbach hat nichts Besseres zu tun alsfast 1,5 Millionen Euro Steuergeld für eine Studie hinauszuwerfen, nur um Zeit zu schinden. Diese Bundesregierung zündet eine Nebelkerze nach der anderen, um die Häufigkeit von schweren Impfnebenwirkungen vor allem der neuartigen mRNA-Vakzine zu vertuschen. Sie kann vier Jahre nach Start der größten Impfkampagne derBundesrepublik nicht nachweisen, dass die Corona-Impfstoffe so sicher sind wie behauptet.“
Hintergrund ist das im Herbst 2020 geänderte Infektionsschutzgesetz. Dort wird in Paragraf 13 (5) verlangt, dass die Nebenwirkungsmeldungen des Paul-Ehrlich-Instituts mit den Abrechnungsdaten (ICD-Codes) der Krankenkassen abgeglichen werden müssen. So ließe sich ein möglicher Anstieg etwa von neurologischen Erkrankungen, Myokarditis, Thrombosen oder Krebs zwischen dem ersten Corona-Jahr 2020 und den folgenden Jahren, in denen geimpft wurde, feststellen.
Jessica Tatti: „Was wir sicher wissen: Es gibt 21-mal mehr Verdachtsfallmeldungen nach Corona-Impfung als bei allen anderen Impfungen. Dass weder das PEI noch Gesundheitsminister Lauterbach diesem eindeutigen Risikosignal nachgehen, ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Impfgeschädigten. Sie haben, wie Millionen Geimpfte, der Ansage ‚sicher und nebenwirkungsfrei‘ vertraut. Lauterbach schießt den Vogel ab – selbst nach den mickrigen Maßstäben der kläglich gescheiterten Ampel. Der Kanzler muss ihn sofort entlassen – wegen offenem Gesetzesbruch des ihm unterstellten Paul-Ehrlich-Instituts.“
Erst im Oktober hatte die Reutlinger Abgeordnete bei der Bundesregierung nachgefragt, und die Zahl 21-mal mehr Verdachtsfallmeldungen nach Corona–Impfungen bestätigt bekommen:
„Die Impfgeschädigten können nicht mehr warten – sie verdienen rasche medizinische Hilfe und die Anerkennung ihrer Leiden, um wenigstens die drängendste finanzielle Not zu lindern“, fordert Jessica Tatti. „Und wir brauchen endlich einen Untersuchungsausschuss zur Coronapolitik in Deutschland. Wir werden im neuen Bundestag dafür einstehen.“ Das BSW hatte dazu einen Antrag erarbeitet, der an alle Mitglieder des jetzigen Bundestags mit der Aufforderung zur Mitunterzeichnung verschickt worden war.
Hintergrund:
Der Bundesverband der Post-Vac-Selbsthilfegruppen CoVeRSE kritisiert in einer Stellungnahme am 05.12.2024, dass Post-Vac medizinisch immer noch nicht definiert sei. Dies verhindere „die Anerkennung unseres schweren Krankheitsbildes und auch eine Versorgung der meist schwer Betroffenen“. Der Dachverband der Corona-Impfgeschädigten geht für Deutschland von mehreren 10.000, wenn nicht gar über 100.000 Post-Vac-Fällen aus. Weiter heißt es: „In Deutschland wurde es versäumt, Impfnebenwirkungen zuverlässig und systematisch zu erfassen. Auch Krankenkassendaten wurden bisher nicht ausgewertet, obgleich dies gesetzlich vorgesehen ist. Die Daten, die das PEI mit seinem ‚Spontanmeldesystem‘ sammelt, sind zu lückenhaft und für internationale Vergleiche gar nicht verwertbar.“
Die Bundesrepublik haftet demnach für Impfschäden durch die Versorgungsgesetze, etwa im Sozialgesetzbuch XIV. Sie hat zudem die gesamte Haftung für etwaige Impfschäden für die Impfstoffhersteller übernommen.
Die Anerkennung des Post-Vac-Syndroms durch das PEI dürfte den Staat Milliardensummen für Entschädigungs- und Versorgungsansprüche kosten, so CoVeRSE.
Da das PEI vom Staat finanziert wird, bestehe ein erheblicher Interessenskonflikt.
www.info-coverse.com/wp-content/uploads/2024/12/CoVeRSE_Stellungnahme-PEI_05.12.2024.pdf
In einem Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 29.07.2021 an das BMG heißt es:
„Spontanberichte [wie beim Selbstmeldesystem des PEI] sind in der Regel (…) nicht geeignet, Häufigkeit, Schwere und Kausalität von potentiellen Impfrisiken zu untersuchen. Dazu sind zumeist nicht-interventionelle Studien notwendig. (…) Diese haben den Vorteil vergleichsweise hoher Evidenz, sind aber zeit- und personalaufwendig und vor allem langwierig, weshalb international von Zulassungsbehörden Sekundärdatenanalysen wie zum Beispiel die Analyse von Versichertendaten bevorzugt werden, weil sie rascher Ergebnisse liefern, leichter und schneller durchzuführen sind und gleichzeitig mehrere Themen parallel untersucht werden können. Eine entsprechende Rechtsgrundlage zur Auswertung von KV-Daten (Sekundärdaten) durch das PEI hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) seit 2020 im §13 Abs. 5 IfSG geschaffen (…). Mit Blick auf COVID-19-Impfstoffe wären z.B. Auswertungen zum Thromboserisiko von Interesse.“
In diesem Schreiben von Mitte 2021 heißt es weiter, dass ohne eine Auswertung von KV-Daten (ICD-Codes/Abrechnungsdaten der Kassenärzte) „eine umfassende Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe […] nicht möglich“ sei (sic!).
In der Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 03.11.2020 (Drucksache 19/23944) heißt es auf S. 28:
„Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen als bei ungeimpften Personen.“
Und weiter: „Die seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut erhobenen Daten [zeigen], dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden und von einer Untererhebung auszugehen ist (sic!). […] Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll deshalb mithilfe der pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden. Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.“