In den Jobcentern werden nach § 18d SGB II "Örtliche Beiräte" gebildet, die bei Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente (inkl. des Sozialen Arbeitsmarktes) beraten sollen. In den Beiräten sind Vertreter*innen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwingend einzubinden. Vertretende der Betroffenen selbst, der Leistungsbeziehenden, sind nicht vorgesehen. Die Kleine Anfrage fragt nach den neuen Funktionen des Örtlichen Beirats sowie nach den Gründen des Ausschlusses von Leistungsbeziehenden.