Sowohl die Agenturen für Arbeit als auch Jobcenter können arbeitslose und erwerbstätige Personen mittels Bildungsgutscheinen finanziell bei einem Weiterbildungswunsch fördern. Personen mit Bildungsgutschein können selbst einen zertifizierten Bildungsträger auswählen, um an einer Qualifizierung teilzunehmen. Auf dem Bildungsgutschein ist dabei u.a. das Qualifizierungsziel vermerkt, zum Beispiel Triebfahrzeugführer:in Klasse B im Personen- und Güterverkehr oder Busfahrer:in mit Führerscheinklasse D/DE und Zusatzqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) (Schlüsselzahl 95) – zwei Beispiele für Berufsgruppen mit Engpässen, die für die Verkehrswende benötigt werden (z.B. Zika u.a. (2022): Fachkräftemonitoring für das BMAS. Mittelfristprognose bis 2026).
Zusammenfassung der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/6239) auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/5965) im Überblick:
Die Verkehrswende setzt unter anderem einen umfassenden massiven Ausbau des Öffentlichen Personen(nah)verkehrs voraus. Aber diese Verkehrsmittel müssen auch gesteuert werden – ohne weitere Fachkräfte wird die Transformation nicht stattfinden. Neben grundständigen Ausbildungen zum Berufskraftfahrer werden viele Beschäftigte durch Weiterbildungen qualifiziert. Die Kleine Anfrage beschäftigt sich damit, in welchem Umfang die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich fördern.
Konkrete Zahlen aus der Antwort der Bundesregierung (im Detail ab S. 2):
Mein Kommentar zu den Ergebnissen:
Jessica Tatti, MdB, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag