Unter den Beschäftigten, die keinen Einfluss auf den Einsatz der digitalen Technik an ihrem Arbeitsplatz haben, berichtet etwa jede/r Zweite über das Gefühl des Ausgeliefertseins. Unter den Beschäftigten, die in sehr hohem Maße Einfluss nehmen können, sind es hingegen nur halb so viele. Und dort wo Beschäftigte Einfluss auf die zu bewältigende Arbeitsmenge haben, sind Arbeitsintensität und -belastung geringer ausgeprägt.
Kurzzusammenfassung
Seit 2006 sind die meisten Handlungsspielräume von abhängig Beschäftigten geringer geworden. So hatten Beschäftigte 2018 seltener Einfluss auf ihre Arbeitsplanung und Arbeitsmenge als noch 2006. Der Anteil der Beschäftigten, die sich dadurch belastet fühlen ist gestiegen. Rund 17 Prozent der Beschäftigten wurden 2018 an ihrem Arbeitsplatz häufig oder gelegentlich nicht rechtzeitig über einschneidende Entscheidungen, Veränderungen und Pläne für die Zukunft informiert. Mehr als jede/r zehnte Beschäftigte hatte 2018 häufig nicht alle notwendigen Informationen, um seine beziehungsweise ihre Tätigkeit ordentlich ausführen zu können. Das sind rund 33 Prozent mehr als im Jahr 2006 (8,6 Prozent). Drei Viertel der betroffenen Beschäftigten (75 Prozent) fühlen sich dadurch belastet. Allein bei der Pausengestaltung haben die Handlungsspielräume von Beschäftigten zugenommen.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass ein eigener Handlungs- und Entscheidungsspielraums bis zu einem gewissen Grad der Ausprägung mit positiven Effekten auf das Beanspruchungserleben, die Leistungsfähigkeit, Motivation, Arbeitszufriedenheit und Gesundheit einhergehen (Frage 6). Zudem fördere ein hoher Tätigkeitsspielraum das Lernen und die persönliche Entwicklung (Frage 7). Geringe Tätigkeitsspielräume sind hingegen als „gesundheitsgefährdend“ zu bewerten, insbesondere in Kombination mit hoher Arbeitsintensität und geringer sozialer Unterstützung (Frage 7). So nehmen Depressionen und Burnout mit zunehmenden Einflussmöglichkeiten auf der Arbeit ab (Fragen 8 und 9).
Besonders viele Handlungsspielräume haben Beschäftigte, die moderne IKT nutzen. Es ist dabei allerdings zu beachten, dass moderne IKT häufiger in Berufen und Tätigkeiten vorkommen, die ein höheres Anforderungs- bzw. Bildungsniveau voraussetzen und/oder mit Führungsverantwortung einhergehen (Frage 11). Diese Tätigkeiten gingen allerdings (laut Bundesregierung) ohnehin mit höheren Handlungs- und Entscheidungsspielräumen einher, unabhängig von der IKT-Nutzung.
Mein Kommentar zu den Ergebnissen:
„Seit Jahren nimmt die Arbeitsbelastung von Beschäftigten zu, während ihre Handlungsspielräume immer kleiner werden. Beschäftigte, die Einfluss auf die Arbeitsplanung und das Arbeitspensum haben, sind nicht nur zufriedener sondern auch gesünder. Ein starkes Mitbestimmungsrecht für Beschäftigte ist der beste Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nur durch erzwingbare Mitbestimmung bei der Arbeitsorganisation und der Personalbemessung können Betriebsräte bei Arbeitsverdichtung aktiv für Entlastung sorgen.
Mehr Handlungsspielräume alleine helfen jedoch nicht gegen Arbeitsstress und Entgrenzung. Arbeitsschutzgesetze müssen ohne Wenn und Aber eingehalten werden! Um der Entgrenzung entgegen zu wirken brauchen wir eine klare Begrenzung des Arbeitstages auf höchstens acht Stunden und ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit nach Feierabend. “
Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.