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Antrag: Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit

Antrag - Drucksache Nr. 19/16866

Ortsgebundene Plattformarbeit muss grundsätzlich als abhängig Beschäftigung gelten. Nur so kann der Gesetzgeber die arbeits- und sozialrechtliche Absicherung der Beschäftigten gewährleisten und zugleich die Lohndumpingstrategien der Plattformbetreiber beenden.

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